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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen und medizinischen Maßnahmen Sie im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls wünschen oder ablehnen. Sie werden also in jedem Fall so behandelt, wie es Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht, auch wenn Sie Ihren Willen – je nach Krankheitslage – nicht äußern können.

Die Patientenverfügung ist jederzeit widerrufbar und sollte sogar in regelmäßigen Abständen auf die Lebens- und Gesundheitsumstände angepasst werden, denn nur so können die persönliche Situation und auch medizinische Entwicklungen einfließen.

Besonders wichtig ist, dass folgende formale Punkte berücksichtigt werden und in der Patientenverfügung enthalten sind:
- Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
- Eine detaillierte Beschreibung, unter welchen Umständen sie gelten soll
- Ihre exakten Wünsche zu Schmerzbehandlung, künstlicher Ernährung, lebenserhaltenden Maßnahmen und Behandlungswünschen – allgemeine Aussagen wie „Mein Leben soll nicht künstlich verlängert werden ...“ sind nicht ausreichend und auch nicht sinnvoll.
- Ihre Vorstellungen zu Sterbeort und Sterbebegleitung
- Informationen zu Ihrer Bereitschaft zur Organspende
- Datum und eigenhändige Unterschrift

Wenn Sie ganz besonders sicher gehen wollen, dann lassen Sie Ihre Verfügung von einem oder mehreren Zeugen bestätigen. Im Zweifel kann dieser dann Auskunft darüber erteilen, dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren.

Die PV tritt in Kraft, wenn Sie als Patient nicht einwilligungsfähig sind zu einer medizinisch notwendigen Maßnahme.

Das Original der Verfügung sollten Sie sicher hinterlegen (auch z. B. bei einem Notar) und Kopien an Ihren Hausarzt und Personen Ihres Vertrauens aushändigen.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie beruhigt sein, dass im „Fall des Falles“ genau nach Ihren Wünschen verfahren wird – Ein Gefühl der Beruhigung.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 
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