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Bestattungsvorsorgevertrag

Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über seine Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Der Kunde zahlt, ausgehend unseres Kostenvoranschlages im Bestattungsvorsorgevertrag, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und verzinst. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann nur an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt. Die Stadtsparkasse Wuppertal, bei der das Geld verwaltet wird, bürgt schriftlich für die Summe, sodass im Insolvenz- oder Todesfall des Bestatters das Geld weiterhin vorhanden ist und keine unerwünschten Personen darauf Zugriff haben.

Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit könnten diese ohne Wissen des Vorsorgenden beispielsweise durch einen Betreuer abgehoben und für die Pflegekosten verwendet werden. Im Sterbefall stünden sie dann nicht mehr zur Verfügung.

Der Vorteil einer Treuhandanlage ist zudem, dass die Einlagen bis zu einer angemessenen Höhe im Pflegefall nicht vom Sozialamt angetastet werden.

 
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  > Bestattungsvorsorgeformular
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  > Bestattungsvorsorgevertrag (Muster)
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